GUTACHTEN

Ein Gutachten kann als Privatgutachten oder Gerichtsgutachten erstellt werden. 

 

1)Rassegutachten:

 

(Phänotypbestimmung; -

 
Einfach ausgedrückt, ist der Phänotyp das Erscheinungsbild eines Lebewesens, also (meistens) Merkmale, die wir sehen können. Darunter fallen äußere Merkmale wie die Körpergröße oder Augenfarbe und vieles mehr. Die Ausprägung eines bestimmten Merkmals im Erscheinungsbild eines Individuums. )

 

 

Listenhunde und deren Nachkommen:

1a)

Dieses Gutachten wird ihnen helfen , ihren Hund eindeutiger zuzuordnen. Gerade bei Hunden die als Mixe von Listenhunden gelten,ist die eindeutige Rassebestimmung maßgeblich für die weitere Haltung des Hundes.( s.Gesetzte zum Halten und Führen von Listenhunden des Landes Berlin und Brandenburg)

 

Zur vollständigen Berurteilung ist eine genetische Untersuchung möglich, die natürlich in das Gutachten einfließen wird.

Durch Abstriche der Wangenschleimhaut oder eine Blutprobe  des Tierarztes , kann das Material in einem speziellen Tierlabor auf die DNA untersucht werden und hier der genaue prozentuale Anteil der einzelnen Rassen des Hundes (Mischling)- spezifiziert werden.

 

1b)

Sie haben augenscheinlich einen Rassehund, aber keine nachweisbaren Papiere zu diesem Hund. Sie haben die Absicht den Hund zur Zucht vorzubereiten. Dieser soll nun mit Register Papieren versehen werden und ihr Verein verlangt ein Rassegutachten . 

Auch hier würde die Genanalyse mit in das Gutachten einfließen, aber auch ohne dieses ist das Rassegutachten  mit der Phänotypisierung maßgeblich.

 

 

 

 

 

2) Qualzucht und seine Merkmale :  -QUALZUCHTGUTACHTEN-

 

2a) was versteht man  unter Qualzucht ?

Laut §11b des Deutschen Tierschutzgesetzes ist eine Qualzucht gegeben, wenn "... bei Wirbeltieren die durch Zucht geförderten oder die geduldeten Merkmalsausprägungen (Form-, Farb-, Leistungs- und Verhaltensmerkmale) zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in züchtungsbedingten morphologischen und/oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit SchmerzenLeiden oder Schäden verbunden sind."

 

Rassen die unter anderem unter das Qualzuchtgesetz fallen sind :

 

a) Austrailian Shepard

c) Mops

c) Chihuahua

d) Dackel

e) Schäferhund

f) Französiche und Englische Bulldogge

g) Rhodesian Ridgeback

h) Shar Pei und alle Faltenhunde

i) Schopf und Nackthunde

j) Tea Cup Hunde 

 

Auch hier ist ein Gutachten über den morphologischen Zustand und das Verhalten  des Hundes ein wichtiges Indiz , um festzustellen inwieweit der Hund unter einer der - Qualzucht- Merkmale-, aufgeführten Punkte leidet  . Dies kann maßgeblich für die Zucht und die Ausstellungen generell sein.

 

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© Ilona Kranz Alle Bilder und Texte dieser Seiten unterliegen dem Copyright. Es ist nicht gestattet,Texte ,Bilder oder andere Abschnitte dieser Homepage zu kopieren oder zu vervielfältigen. Sollte dies doch der Fall sein, behalten wir uns vor gerichtliche Schritte einzuleiten. Diese Zuchtstätte ist geprüft durch das zuständige Veterinäramt . Ich habe meine Sachkenntnis ,somit die Sachkunde nach dem Tierschutzgesetz des Paragraf 11 , durch die IHK Potsdam erlangt .Die Hunde die in der Zucht stehen, sind ausgewertet ( Röntgen/Genetische Tests und DNA ist hinterlegt) sind Zuchttauglich geschrieben und diversen Richtern mehrfach zur Begutachtung vorgestellt worden. Alle Hunde besitzen volle Ahnentafeln. Steuernummer: 049/428/00571