Inhalte

Gesetzesgrundlagen:

 

Brandenburg

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) (brandenburg.de)

 

Berlin

hundegesetz_lesefassung-sofort-in-kraft-tretende-wichtige-neuregelungen-in-farbe.pdf

 

Folgende Hunderassen sind in Brandenburg reglementiert:

Erläuterungen:
? | Hier kann die Bezeichnung vom Namen her nicht eindeutig einer Rasse zugeordnet werden.
1 | Die Rasse ist als gefährlich aufgeführt.
2 | Die Gefährlichkeit der Rasse wird vermutet, kann aber widerlegt werden | Wesenstest |.
x | Die Rasse ist als gefährlich aufgeführt, Bundesländer unterscheiden nicht zwischen Kategorie 1 und Kategorie 2 und werden in den Bundesländern unterschiedlich definiert.

Auflistung der Listenhunde (Für Berlin – Stand 10.11.2020)

Im Moment gelten nach der aktuellen Verordnung die drei folgenden Rassen und ihre Kreuzungen als gefährlich:

Hundefutter hypoallergen
  • Pitbull-Terrier
  • Bullterrier
  • American Staffordshire-Terrier

Diese Verordnung gilt seit dem 10.09.2016. Quellen

Entscheiden Sie sich für einen der Listenhunde Berlin, müssen Sie mit allen Konsequenzen und Bestimmungen vertraut sein. Nur so können Sie einen dieser Hunde halten.

 

 

 

 

 

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© Ilona Kranz Alle Bilder und Texte dieser Seiten unterliegen dem Copyright. Es ist nicht gestattet,Texte ,Bilder oder andere Abschnitte dieser Homepage zu kopieren oder zu vervielfältigen. Sollte dies doch der Fall sein, behalten wir uns vor gerichtliche Schritte einzuleiten. Diese Zuchtstätte ist geprüft durch das zuständige Veterinäramt . Ich habe meine Sachkenntnis ,somit die Sachkunde nach dem Tierschutzgesetz des Paragraf 11 , durch die IHK Potsdam erlangt .Die Hunde die in der Zucht stehen, sind ausgewertet ( Röntgen/Genetische Tests und DNA ist hinterlegt) sind Zuchttauglich geschrieben und diversen Richtern mehrfach zur Begutachtung vorgestellt worden. Alle Hunde besitzen volle Ahnentafeln. Steuernummer: 049/428/00571