Gesetzesgrundlagen:
Brandenburg
Berlin
hundegesetz_lesefassung-sofort-in-kraft-tretende-wichtige-neuregelungen-in-farbe.pdf
Folgende Hunderassen sind in Brandenburg reglementiert:
Erläuterungen:
| ? | Hier kann die Bezeichnung vom Namen her nicht eindeutig einer Rasse zugeordnet werden.
| 1 | Die Rasse ist als gefährlich aufgeführt.
| 2 | Die Gefährlichkeit der Rasse wird vermutet, kann aber widerlegt werden | Wesenstest |.
| x | Die Rasse ist als gefährlich aufgeführt, Bundesländer unterscheiden nicht zwischen Kategorie 1 und Kategorie 2 und werden in den Bundesländern unterschiedlich definiert.
Im Moment gelten nach der aktuellen Verordnung die drei folgenden Rassen und ihre Kreuzungen als gefährlich:
Diese Verordnung gilt seit dem 10.09.2016. Quellen
Entscheiden Sie sich für einen der Listenhunde Berlin, müssen Sie mit allen Konsequenzen und Bestimmungen vertraut sein. Nur so können Sie einen dieser Hunde halten.